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   BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81 (L)   

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https://dejure.org/1981,494
BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81 (L) (https://dejure.org/1981,494)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1981 - 3 StR 352/81 (L) (https://dejure.org/1981,494)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 3 StR 352/81 (L) (https://dejure.org/1981,494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf geheimdienstlicher Agententätigkeit - Bereiterklärung zu einer geheimdienstlichen Tätigkeit für den Geheimdienst der DDR gegen die Bundesrepublik Deutschland - Funktionelle Eingliederung in den fremden Geheimdienst und dessen Bestrebungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der geheimdienstlichen Agententätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 99 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 294
  • NJW 1982, 837
  • MDR 1982, 241
  • NStZ 1982, 157
  • StV 1982, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81
    Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen hat sich das Oberlandesgericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 99 StGB, namentlich an der Entscheidung des Senats in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71], ausgerichtet (vgl. auch BGH NJW 1977, 1300).

    Bei der Wertung des Verhaltens des Angeklagten im Rahmen seiner mehrwöchigen Befragung unter dem Gesichtspunkt, ob es die Merkmale einer geheimdienstlichen Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, hat das Oberlandesgericht die Kriterien der Senatsentscheidung BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] angewendet.

    Wie der Senat bereits in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71] dargelegt hat, war der Gesetzgeber des § 99 StGB gezielt darum bemüht, Beziehungen, die sich aus normalen Kontakten - etwa von Personen aus Wissenschaft, Industrie, Handel, Politik usw. - mit Stellen und Personen in der DDR und in anderen Staaten des Ostblocks ergeben, von strafrechtlichem Risiko freizuhalten.

    In den vom Gesetzgeber bewußt geschaffenen strafrechtlichen Freiraum gehören beispielsweise, entgegen in der Öffentlichkeit anläßlich der Senatsentscheidung vom 13. Januar 1981 - 3 StR 467/80 (L) - geäußerten Befürchtungen, Besprechungen zwischen Politikern der Bundesrepublik Deutschland mit diplomatischen Vertretern einer ausländischen Macht auch dann, wenn Anlaß zu der Annahme besteht, diese könnten für einen fremden Geheimdienst tätig sein, solange sich der deutsche Gesprächspartner nicht selbst im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 24, 369, 372 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/373 in den Dienst der fremden Ausforschungstätigkeit stellt.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81
    Das Bemühen des Gesetzgebers um Einengung des Tatbestands (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1981, NJW 1981, 1719 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]) zielte weiterhin darauf ab, der schwierigen Situation Rechnung zu tragen, in die z.B. Besucher von Verwandten in der DDR geraten, wenn sie von dem dortigen Geheimdienst vernommen werden.
  • BGH, 23.01.1981 - 3 StR 467/80

    Friedrich Cremer

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81
    In den vom Gesetzgeber bewußt geschaffenen strafrechtlichen Freiraum gehören beispielsweise, entgegen in der Öffentlichkeit anläßlich der Senatsentscheidung vom 13. Januar 1981 - 3 StR 467/80 (L) - geäußerten Befürchtungen, Besprechungen zwischen Politikern der Bundesrepublik Deutschland mit diplomatischen Vertretern einer ausländischen Macht auch dann, wenn Anlaß zu der Annahme besteht, diese könnten für einen fremden Geheimdienst tätig sein, solange sich der deutsche Gesprächspartner nicht selbst im Sinne der Senatsentscheidung BGHSt 24, 369, 372 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/373 in den Dienst der fremden Ausforschungstätigkeit stellt.
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76

    Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus

    Auszug aus BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81
    Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen hat sich das Oberlandesgericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 99 StGB, namentlich an der Entscheidung des Senats in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71], ausgerichtet (vgl. auch BGH NJW 1977, 1300).
  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die

    Notwendige Voraussetzungen für die Strafbarkeit sind auch nicht der Wille und das Bewußtsein, als Angehöriger des fremden Geheimdienstes in diesem mitzuarbeiten (BGHSt 24, 369, 372 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]; 30, 294, 297) [BGH 09.12.1981 - 3 StR 352/81 L].

    Von der Befreiung des Tatbestands vom Begriff des Staatsgeheimnisses, dessen Verwendung in § 100 e StGB aF die Auslegung der Landesverratsvorschriften insgesamt belastet hatte, abgesehen, ging es dem Gesetzgeber hauptsächlich darum, Personen, die lediglich Objekt der Ausforschungsbemühungen eines fremden Geheimdienstes sind, von dem Tatbestand auszunehmen und Beziehungen, die sich aus normalen Kontakten mit Stellen und Personen in der DDR und in anderen Staaten des Ostblocks ergeben, von strafrechtlichem Risiko freizuhalten (BGHSt 24, 369, 370 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/371; 28, 169, 171/172; 30, 294, 297/298).

  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

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  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Hierbei sind folgende Auslegungskriterien zu beachten: Die Charakterisierung der tatbestandlich vorausgesetzten Handlung als geheimdienstliche Tätigkeit zeigt, dass nicht jedes Handeln für einen fremden Geheimdienst den Tatbestand erfüllt, sondern es einer gewissen Mindestqualität des Tuns bedarf (Träger aaO); diese ist dann erreicht, wenn sich der Täter zumindest funktionell - also nicht zwingend durch formelle oder stillschweigende Verpflichtung oder vorheriges Sich-Bereiterklären im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGHSt 24, 369, 372; 25, 145) - in die Ausforschungsbemühungen des Geheimdienstes der fremden Macht, wenn auch nicht notwendig in dessen Organisation, eingliedert (BVerfGE 57, 250, 267; BGHSt 24, 369, 372 f.; 30, 294, 297; BGH NJW 1977, 1300, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Damit gegebenenfalls in Zusammenhang stehende Vereinigungsdelikte hat das Landgericht mangels Verfolgungsermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB nicht ahnden können (s. entsprechend - zu § 353b Abs. 4 StGB - BGH, Urteile vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, wistra 2016, 155 Rn. 9; vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 352/81 (L), NJW 1982, 837, 838).
  • BGH, 02.07.1997 - StB 24/96

    Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu solchen einmaligen Befragungen durch Organe der DDR kommt es auf eine Gesamtwertung des Verhaltens des Befragten an, insbesondere inwieweit er sich zur Vermeidung von Nachteilen einer solchen Befragung nicht entziehen konnte und ob er dabei von sich aus bereitwillig über die von ihm geforderten Angaben hinaus Erkenntnisse offenbart hat (BGHSt 24, 369, 373; 30, 294, 297).
  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst -

    Ein solches Verhalten war und ist gemäß § 99 StGB auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland strafbar, sofern es gegen diese gerichtet ist (vgl. im einzelnen BGHSt 24, 369; BGHSt 30, 294; BGH NJW 1977, 1300; BayObLG NJW 1971, 1417 sowie Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 99 StGB Rdnr. 6).
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